Mexiko hat die endgültige Antidumping-Entscheidung gegen chinesische Pilzkonserven getroffen

Nov 18, 2022

Am 3. November 2022 gab das mexikanische Wirtschaftsministerium eine öffentliche Bekanntmachung heraus, in der es die dritte endgültige Antidumping-Überprüfung für Pilzkonserven (spanisch: hongos del g é nero agaricus) mit Ursprung in oder Import aus Mexiko durchführte China und beschloss, für die in dem Fall betroffenen chinesischen Produkte weiterhin einen Mindestpreis von 2,05 Dollar pro Kilogramm festzulegen und die Differenz zwischen dem Zollanmeldungspreis und dem Mindestpreis als Antidumpingzölle auf die in dem Fall betroffenen importierten Produkte zu erheben Gleichzeitig wird festgelegt, dass die maximalen Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Produkten mit Ursprung in China, die in den Fall von Calkins Limited involviert sind, und anderer Produkte mit Ursprung in China 1,1891 US-Dollar bzw. 0,6121 US-Dollar/kg nicht überschreiten dürfen . Die Maßnahmen treten ab dem 18. Mai 2021 in Kraft, die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. In diesem Fall handelt es sich um Produkte mit der TIGIE-Steuernummer 2003.10.01, jedoch nicht um in Essig oder Essigsäure gelagerte Regenschirmpilze in Dosen. Die Bekanntmachung wird am nächsten Tag nach ihrer Veröffentlichung wirksam.


Am 17. Mai 2006 traf das mexikanische Wirtschaftsministerium eine endgültige positive Antidumpingentscheidung für Pilzkonserven mit Ursprung in oder Import aus China und Chile und begann mit der Einführung von Antidumpingzöllen in Höhe von 0.4484 US-Dollar/kg bzw. 0.1443 US-Dollar/kg für die in dem Fall betroffenen Produkte in China und Chile. Am 15. Juni 2009 verhängte Mexiko einen Antidumpingzoll in Höhe von 0,1809 USD/kg auf die aus Calkins importierten chinesischen Produkte. Am 21. Mai 2012 hat Mexiko seinen Antidumpingzoll auf die von Calkins importierten chinesischen Produkte auf 1,06 USD/kg angepasst. Am 25. Oktober 2012 traf Mexiko die erste positive endgültige Entscheidung über die Überprüfung des Antidumpings gegen die betroffenen Produkte in China und Chile, indem es einen Mindestpreis von 2,05 US-Dollar/kg festlegte und die Differenz zwischen dem Zollanmeldungspreis festlegte und der Mindestpreis als Antidumpingzölle auf die in dem Fall betroffenen importierten Produkte. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die maximalen Antidumpingzölle auf die von Calkins Limited importierten Produkte mit Ursprung in China und andere Produkte mit Ursprung in China festgelegt werden 1,1891 US-Dollar/kg bzw. 0,6121 US-Dollar/kg nicht überschreiten, und die maximalen Antidumpingzölle auf die betroffenen Produkte in Chile dürfen 0,3712 US-Dollar/kg nicht überschreiten. Am 3. April 2017 traf Mexiko eine positive endgültige Entscheidung über die zweite Sonnenuntergangsüberprüfung des Antidumpings gegen die betroffenen Produkte in China und Chile und beschloss, innerhalb von fünf Jahren weiterhin Antidumpingzölle auf die betroffenen Produkte in China zu erheben 18. Mai 2016 und Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen gegen die betroffenen Produkte in Chile. Am 7. Mai 2021 leitete das mexikanische Wirtschaftsministerium die dritte Antidumping-Überprüfungsuntersuchung gegen chinesische Pilzkonserven ein.


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